Ethnische Völker                                                                                                                                                   

 

 

Alawiten

A., auch Nussairîya, schiit. Sekte mit weiter Verbreitung in Westsyrien und im Südosten der Türkei (Aleviten). Gegründet wurde dieser Zweig der extremen Schiiten Mitte des 9. Jh. im Irak durch Muhammad ibn Nussair an-Namîrî, der - gegen dessen Widerspruch - die göttliche Natur des zehnten schiit. Imâms Alî al-Hâdî verkündete und sich selbst zum Propheten erklärte. Die Doktrin der A. ist eine mythische Lehre von der Entstehung der Welt, in der dem Vetter und Schwiegersohn des Propheten, dem ersten Imâm der Schiiten, îAl ibn Abî Tâlib, göttlicher Charakter verliehen wird. Im Verlaufe der Geschichte gab es verschiedene alawit. Dynastien im Maghreb, Jemen, in Mekka, Nordiran und Andalusien. In Syrien sind seit 1966 alawit. Offiziere der Baath-Partei an der Macht, zu denen der amtierende Präsident Baschar Hafiz al-Assad gehört.

 

 

Aleviten

A. (osman.: alevî, "Alî-Verehrer"), früher als Fremdbezeichnung auch "kizilbasch" (türk. "Rotkopf") genannt. Die A. leben v. a. in Zentralanatolien (Kayseri, Sivas, Divrii), seit der Landflucht in den 1950er Jahren aber auch in den großen Städten. Sie machen 15-30% der türk. Bevölkerung aus. Ein Drittel ist kurdischsprachig. Die A. sind ursprünglich im 14./15. Jh. in Ostanatolien innerhalb der mystischen Bruderschaft der Safawîya entstanden. Als diese im 16. Jh. zur pers. Dynastie der Safawiden aufstieg, verloren die türk. Anhänger den Kontakt und entwickelten sich zu einer eigenständigen, esoter. und endogamen Glaubensgemeinschaft. Aufgrund schwerer Verfolgungen hielten die A. jahrhundertelang ihre Religion geheim. Sie haben kein einheitliches religiöses Dogma, verehren îAl und lehnen die Fünf Säulen des Islam ab. Das bedeutendste Ritual ist die Versammlung der Gläubigen (türk. âyin-i cem), bei der Frauen teilnehmen und Alkohol getrunken wird. Seit 1950 begann die traditionelle Ordnung der A. zu zerfallen, so dass bis Ende der 1980er Jahre die religiösen und sozialen Strukturen weitgehend verloren waren. Seit den 1990er Jahren ist eine Revitalisierung der alevit. Gemeinschaft festzustellen. Die A. versuchen heute, offiziell vom türk. Staat als soziale, ethnische und religiöse Gruppe anerkannt zu werden.

 

 

Bahâ'î

Die B.-Religion oder das Bahâ'itum ist eine im 19. Jh. von dem iran. Notabeln Mîrzâ Husain Alî Nfrî, genannt Bahâ' Allâh (1817-1892), gestiftete Universalreligion. Zwei innerschiit. Bewegungen gingen der B.-Religion voraus, die Shaikhîya und das Bâbitum (Schiiten). Die Shaikhîs erwarteten 1844 die Rückkehr des Zwölften Imâms. Zuerst zum direkten Mittler oder Tor (arab. bâb) des Mahdî und dann zum erwarteten Imâm selbst erklärte sich Sayyid Alî Muhammad Shirâzî. Die von ihm geführte sozialrevolutionäre Bewegung wurde seitens der in Iran herrschenden Qâjârendynastie brutal bekämpft, der Bâb 1850 hingerichtet. Nach einem versuchten Anschlag auf den Schah wurde auch Mîrzâ Husain Alî Nfrî zuerst ins Gefängnis geworfen, um anschließend in das Osman. Reich verbannt zu werden. In Bagdad offenbarte er einigen seiner Getreuen, er sei die vom Bâb verheißene messian. Persönlichkeit, die spirituelle Wiederkehr des Bâb. Dieser Anspruch wurde ihm allerdings von seinem jüngeren Halbbruder Subh-i Azal streitig gemacht, was zu einer Spaltung der Gemeinschaft führte. Nach Aufenthalten in Bagdad, Istanbul und Edirne wurden Bahâ' Allâh, der inzwischen offen für seine Religion warb, und sein Gefolge 1868 nach Akka in Palästina geschickt; seinBruder und dessen Anhänger gingen ins Exil nach Zypern.In Akka schrieb Bahâ' Allâh das "Kitâb al-Aqdas" ("Das Allerheiligste Buch", kürzlich auch in deutscher Sprache erschienen) nieder, das den Koran und die Heilige Schrift des Bâb, "Bayân" , ablösen sollte. Auf der Grundlage des "Kitâb al-Aqdas" begannen sich die Bahâ'îs in Iran zu organisieren und die in diesem Buch offenbarten Gesetze zu befolgen. Bereits 1874 setzte eine period. wiederkehrende Verfolgung der Angehörigen der neuen Religion durch die Regierung und große Teile des schiit. Klerus ein. Dennoch verbreitete sich die B.-Religion in den letzten Dekaden des 19. Jh. nicht nur unter iran. Schiiten, sondern auch unter Zoroastriern und Juden. Weltweit fand die neue Religion in dieser Zeit Zulauf im Irak, der Türkei, Großsyrien, Ägypten, Sudan, auf dem Kaukasus, in Zentralasien, Indien und Burma.Nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1892 übernahm Bahâ' Allâhs Sohn Abbâs Efendi Abd al-Bahâ' (1844-1921) die Führung der Religion, die in vielen weiteren Gegenden der Welt neue Gläubige fand. In Iran selbst mussten die Bahâ'îs bis zum Ende der Qâjârenherrschaft weitere Pogrome erdulden. Auch während der Regierung der beiden Pahlavi-Schahs (1926-1979) kam es immer wieder zu staatlicher und klerikaler Verfolgung. Seit der iran. Revolution und der Etablierung der Islam. Republik wird die Existenz von Bahâ'îs in Iran staatlicherseits zumeist geleugnet. Gleichzeitig wird jedoch alles unternommen, um diese Glaubensgemeinschaft zu zerstören.

 

 

Beduinen

B. (arab. badf), traditionelle Bezeichnung für Nomaden der Arab. Halbinsel und angrenzender Gebiete u. a. im Sinai, Palästina und Khuzistan, enger gefasst nur für die Dromedar-Nomaden Nordarabiens.Merkmale der B. sind die tribale Struktur (Stamm), die sprachliche und ethnische Charakterisierung als Araber, und in der Vergangenheit die häufigen kriegerischen Auseinandersetzungen. Teil des Selbstverständnisses ist auch die Abgrenzung von der sesshaften Bevölkerung und die Selbstwahrnehmung als Elite mit einem aristokrat. Ethos. Die im Sprachgebrauch oft auftauchende Gleichsetzung von Beduinen mit Nomaden des Vorderen Orients im allgemeinen ist nicht zutreffend, da z. B. die Berbernomaden Nordafrikas wie die Tuareg zwar in ihrer Lebensweise den Beduinen der arab. Halbinsel nahekommen, sich aber sprachlich und ethnisch von ihnen unterscheiden. Zwischen einzelnen Nomadengruppen gibt es zahlreiche Unterschiede in der Art der Vieh- und Weidewirtschaft (Kamele, Schafe, Ziegen) und im Grad des Nomadismus (Vollnomaden oder Teilsesshaftigkeit). In jüngerer Zeit veränderte sich das Leben der B. rapide durch moderne Einflüsse wie Staatsbildungen, Tourismus sowie die Ölförderung in Saudi-Arabien und den Golfstaaten.

 

 

Berber

B. (arab. barbarî, pl. barâbir/barâbira, Eigenbezeichnung u. a. amazigh oder amahagh), Bezeichnung griechischen Ursprungs für vornehmlich in Nordafrika ansässige Bevölkerungsgruppen ungeklärter histor. Herkunft, deren Siedlungsgebiete sich von der Oase Siwa in Ägypten über die Atlantikküste bis zum Nigerbogen erstrecken. Auch die Tuareg (arab. Tawâriq) der südlichen Sahara gehören zu den B. Die B. sprechen lokale Varianten einer meist als tamazight oder tamahaqq bezeichneten Sprache, sind im arab. Sprachraum jedoch häufig zweisprachig oder vollkommen arabisiert. Ihre Islamisierung begann mit der arab. Eroberung des Maghreb während der zweiten Hälfte des 7. Jh. Zu Beginn des 8. Jh. trugen Soldaten berber. Abstammung entscheidend zum Erfolg der muslim. Eroberungsarmeen in Nordafrika und auf der Iber. Halbinsel bei. Die ungleiche Behandlung durch arab. Muslime förderte Abspaltungen vom sunnit. Islam. Während die zeitweise in Nordafrika vorherrschende schiit. Glaubensrichtung unter B. völlig eliminiert war, konnte sich der khârijit. Islam in einigen Randgebieten des Maghreb bis heute behaupten. Größere polit. Einheiten, wie die Dynastien der Almorawiden (11.-12. Jh.) und der Almohaden (12.-13. Jh.), bildeten B. in ihrer Geschichte nur selten.In der Zeit der kolonialen Durchdringung des Maghreb leisteten v. a. B. lang anhaltenden Widerstand. Während Frankreich in Marokko und Algerien - in beiden Staaten stellen sie bis heute einen hohen Bevölkerungsanteil - im Zuge einer Politik des "Teilens und Herrschens" die ethnischen Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen betonte, stellten die Unabhängigkeitsbewegungen das einigende Band des Islams in den Vordergrund. Nach der Wiedererlangung staatlicher Unabhängigkeit wurde die kulturelle und sprachliche Eigenständigkeit der B. in Marokko und Algerien als Bedrohung der nationalen Einheit erachtet und unterdrückt. Erst seit den 1990er Jahren sind in beiden Maghrebstaaten gewisse Lockerungen ihrer restriktiven Politik gegenüber kulturellen Bewegungen der B. zu beobachten. Im Norden des westafrikan. Mali (Afrika) kam es seit der Unabhängigkeit immer wieder zu bewaffneten Konflikten zwischen der zentralstaatlichen Macht und den Tuareg-B.

 

 

Ibâditen (Khârijiten)

I. (arab. Ibâdîya), einziger bis heute existierender Zweig der Khârijiten (arab. khawârij, "die hinausgehen"). Diese entstanden aus einer Gruppe von Muslimen, die sich in dem Konflikt um die Herrschaft zwischen dem vierten Kalifen Al und seinem Widersacher Muâwiya gegen beide stellten, weil sie sie als Imme, als Vorsteher der Umma, ablehnten. Später leisteten die Khârijiten heftigen Widerstand gegen das sunnit. umayyad. Kalifat, grenzten sich aber auch gegen die Schiiten ab. Sie vertraten die Auffassung, dass prinzipiell jeder Muslim das Recht habe, das Imâmat bzw. Kalifat zu übernehmen - und nicht nur Nachkommen des Propheten, wie die Schiiten lehren, bzw. Angehörige des Stammes der Quraish, wie es Auffassung der Sunniten ist (Dynastien). In einigen khârijit., bzw. ibâdit. Staaten konnte das - manchmal als demokrat. bezeichnete - Prinzip der Herrscherwahl etabliert werden. Dabei galt die Regel, dass ein sündiger Imâm, der gegen die Gebote der Scharia verstieß, abgesetzt werden musste. Wenn Khârijiten unter der Herrschaft anderer Muslime leben, besteht das Imâmat im Verborgenen weiter. Extreme khârijit. Gruppen vertraten die Auffassung, dass alle Nicht-Khârijiten als Heiden (arab. mushrikfn) zu betrachten seien, die getötet werden dürfen. Ein khârijit. Muslim, der eine Sünde begeht, sei der Apostasie schuldig, könne nicht durch Reue Vergebung erhalten und werde ebenfalls mit dem Tode bestraft. In der Gegenwart wird der Begriff "Khârijiten" deshalb von muslim. Gelehtren gelegentlich pejorativ auf extreme fundamentalist. Terroristen angewandt, welche den Mord an ihren Gegnern dadurch legitimieren, dass sie sie zu Ungläubigen erklären. Der Zweig der I., benannt nach einem seiner angeblichen Gründer Abd Allâh ibn Ibâd (lebte im 7. Jh.), lehrt dagegen, dass Nicht-Khârijiten lediglich kuffâr (arab. "Ungläubige") wie die Juden und Christen sind. Ein Zusammenleben mit ihnen ist I. also möglich. Sie erlauben auch die Heirat mit anderen Muslimen. Ihre Auffassungen in Theologie und Recht ähneln denen der Sunniten. Allerdings lehren sie anders als die sunnit.-ashaarit. Theologen, dass der Koran nicht ewig ist, sondern zur Zeit des Propheten Muhammad geschaffen wurde.Ibâdit. Minderheitsgruppen leben gegenwärtig in Oman, Ost-Afrika, Libyen, Tunesien und Algerien.

 

 

Ismâîliten

I. (arab. Ismâîlîya), auch Siebenerschia. Im Gegensatz zu den Zwölferschiiten (Schiiten) glauben die I., dass der vor seinem Vater, dem sechsten schiit. Imâm Jaafar as-Sâdiq, verstorbene Ismâîl oder dessen Sohn Muhammad der siebte Imâm gewesen sei und nicht etwa as-Sâdiqs zweiter Sohn Mfsâ al-Kâsim. Im Zentrum der ismâîlit. Lehre steht die deutliche Unterscheidung zwischen dem allen Gläubigen zugänglichen Exoterischen (arab. sâhir) einerseits, d. h. den offensichtlichen, allgemein akzeptierten, geoffenbarten Schriften und den darin dargelegten religiösen Geboten, die sich mit der Offenbarung eines jeden Propheten ändern, und dem Esoterischen (arab. bâtin) andererseits, d. h. den in den Schriften und Gesetzen verborgenen unveränderlichen Wahrheiten. Diese werden durch eine Interpretation kabbalist. Natur zugänglich gemacht. In einem zyklischen histor. Prozess von sieben Epochen bestimmen die "Verkünder" Âdam, Noah, Abraham, Moses, Jesus und Muhammad, jeweils gefolgt von einem "Schweigenden", der das Verborgene der Offenbarung offenlegt, die ersten sechs Epochen. Erst der Mahdî, der in der Verborgenheit lebende siebte Imâm, wird in der siebten Ära alle verborgenen Wahrheiten offenbaren. Die ismâîlit. Pflichtenlehre weicht nur geringfügig von den Lehren der anderen Schiiten und der Sunniten ab. Die histor. bedeutendste ismâîlit. Dynastie waren die Fâtimiden. Von den zwischen dem 11. und 13. Jh. berüchtigten Assassinen in Iran leitet sich die Linie der Nizârîs her, die heute von Karîm Khân, dem Sohn des bekannten Agha Khân, geführt wird. I. leben in Jemen, Syrien, Iran, Indien, Afghanistan, Zentralasien und im muslim. Afrika. Ihre Zugehörigkeit zum Islam wird ihnen ebenso wie den Drusen und Alawiten v. a. von sunnit. Muslimen bestritten.

 

 

Salafiya

Der arab. Begriff bezeichnet eine u. a. von Muhammad Abduh und Rashîd Ridâ vertretene Richtung des “Reformislams”, welche die ersten Muslime (as-salaf as-sâlih, "die frommen Altvorderen") zum Modell für eine neue muslim. Gemeinschaft erklärt. Damit ist nicht gemeint, dass das Leben der islam. Urgemeinschaft wiederhergestellt werden soll, vielmehr sei an den "Geist" dieser Muslime anzuknüpfen um eine der Gegenwart angemessene Ordnung zu errichten. Die S. wurde zur Inspiration zahlreicher Reformisten und Fundamentalisten in der islam. Welt.

 

 

Schiiten

S. (auch Schia, von arab. shîat Alî, "die Partei Alîs"). Die S. stellen etwa 10-15% der Muslime. Die größte schiit. Fraktion ist die Zwölferschia mit Zentren im Südirak, Iran und auf dem indischen Subkontinent, sowie mit bedeutenden Minderheitsgruppen in Afghanistan, Libanon, Zentralasien, der Türkei und den arab. Golfstaaten. Nach dem Tod Mohammeds zerstritten sich die Gläubigen in der Frage seiner Nachfolge als Leiter der Gemeinde. Während die Mehrheit der Muslime, die Sunniten, die vier sog. "rechtgeleiteten Kalifen" anerkennt, halten die S. einzig den vierten von ihnen, den Vetter und Schwiegersohn des Propheten Alî ibn Abî Tâlib, für seinen rechtmäßigen Nachfolger. Sie berufen sich dabei auf zwei Aussprüche Mohammeds, die sie in diesem Sinne interpretieren. Grundlegend für die Zwölferschia ist die Imâmatslehre, welche eine Kette von zwölf Imâmen annimmt, angefangen mit Alî als erstem und seinen Söhnen Hasan und Husain als zweitem und drittem Imâm.Das Imâmat wird an die direkten männlichen Nachkommen der Prophetenfamilie (Mohammed, Fâtima und Alî) weitergegeben, denen - bis auf Alî - das Recht auf weltliche Macht vorenthalten worden sei. Die Imâme gelten den S. als sündenlos und unfehlbar. Nach schiit. Lehre ist der Zwölfte Imâm nicht gestorben, sondern lebt in der Verborgenheit fort und wird eines Tages als Messias, "der Rechtgeleitete" (Mahdî),erscheinen, um die Herrschaft der Tyrannen zu beenden und Gerechtigkeit walten zu lassen. Schiit. Auffassung zufolge starben die übrigen elf Imâme als Märtyrer, doch ist es v. a. das Martyrium des dritten Imâms Husain, dessen bis in die Gegenwart von S. in Trauerfeiern während des Monats Muharram gedacht wird (Âfâshr’). Im Gegensatz zu den Sunniten glauben die S., dass der Koran erschaffen sei. Die schiit. Rechtsprechung beruht auf dem Koran, der Überlieferung vom Tun und Lassen des “Propheten” und der Imâme sowie dem Konsens der Gelehrten und deren eigenständiger Rechtsfindung aufgrund rationaler Erwägungen. Bedingt durch ihre ablehnende Haltung gegenüber den zumeist sunnit. Herrschern entwickelten schiit. Rechtsgelehrte verschiedene Formen des Umgangs mit den Herrschenden.Traditionell waren sie auf polit. Abstinenz bedacht, auch wenn es immer wieder zu polit. Kooperation und zur Übernahme von Ämtern kam. Hierbei war S. in hohen Positionen die Tatsache von Nutzen, dass es ihnen erlaubt, ja sogar geboten war, das eigene Bekenntnis in einer diesem feindlich gesonnenen Umwelt oder zum Schutz der zwölferschiit. Gemeinde zu verbergen (arab., pers. taqîya). Polit. Aktivismus, um die weltliche Herrschaft mit der Scharia in Übereinstimmung zu bringen, der bis zum Sturz einer Regierung führen konnte, zeigte sich im 20. Jh. in der Iran. Revolution. Gegen Ende des 18. Jh. begann sich unter den zwölferschiit. Rechtsgelehrten eine Schule durchzusetzen (arab. ussflîya), die die Gläubigen in zwei Kategorien einteilte, nämlich die Gelehrten mit der Erlaubnis zu lehren (arab. mujtahid) und die theolog. nicht ausgebildete Mehrheit der Gläubigen (arab. muqallid). Da die Rechtsgelehrten den zwölften Imâm während seiner Verborgenheit verträten, müsse sich jeder Schiit der Lehre eines lebenden Gelehrten anschließen, denn nur diese seien befähigt, den Koran und die anderen Rechtsquellen des Islams zu interpretieren. Durch die Übereinstimmung der Gläubigen wird ein (oder mehrere) oberster Rechtsgelehrter, eine sog. "Instanz der Nachahmung" (arab. Marjaa at-taqlîd), bestimmt. Diese Gelehrten gelten jedoch keinesfalls als unfehlbar, ihre Entscheidungen sind vorläufig und können im Prinzip durch die Rechtsfindung eines anderen mujtahid aufgehoben werden.

 

 

Sunniten

S., im Gegensatz zu den Schiiten Anhänger der vier islam. Rechtsschulen, die sich seit dem 9. Jahrhundert als Repräsentanten der prophet. Sunna und der Gemeinschaft der Muslime (arab. ahl as-sunna wa-l-jamâa) formierten. Zum sunnit. Islam gehören über 85% der Muslime in der Welt (siehe auch “Schiiten”!)

 

 

Tuareg

T. (von arab. Tawâriq), v. a. im südlichen Sahararaum lebende meist nomad. Untergruppierung der Berber.

 

 

Uyghuren

Die U. sind die größte turksprachige "nationale Minderheit" in der Volksrepublik China. Gegen Ende des 15. Jh. waren die Vorfahren der heutigen U. vollständig islamisiert. Die U. sind sunnit. Muslime und gehören der hanafit. Rechtsschule an. Weder in ethnischer noch in sprachlicher Hinsicht gibt es eine direkte Verbindung zwischen den heutigen U. und den sog. "Alt-U.". Dieses nicht-islam. turksprachige Volk beherrschte von etwa 740 bis 840 zuerst ein Reich, dessen Zentrum in der heutigen Nord-Mongolei lag. Nach dessen Zerschlagung zog ein Teil von ihnen nach Südwesten und begründete im östlichen Teil von Ost-Turkestan, der dann "Uyghurestan" genannt wurde, ein blühendes Reich, dessen Hauptstadt Qoco in der Turfan-Oase gelegen war und das bis zur Eroberung durch die Mongolen unter Dschingis Khân, Mitte des 13. Jh., Bestand hatte. Soweit sie nicht überhaupt in Vergessenheit geriet, war die Bezeichnung "U." bei den islamisierten Vorfahren der heutigen U. bis zum Anfang des 20. Jh. ein Synonym für "Nichtmuslim" und kam deshalb als Selbstbezeichnung nicht in Betracht. Die Bezeichnung "U." für die heute so genannte Nationalität wurde im Kontext der sowjet. Nationalitätenpolitik in West-Turkestan 1921 in Taschkent, der Haupstadt des späteren Usbekistan, "erfunden". In Xinjiang selbst wurde dieses Ethnonym erst seit den 1930er Jahren verwendet. Bis dahin hatte die dann "U." genannte lokale Bevölkerung keine übergeordnete Bezeichnung für sich selbst. Wenn erforderlich, bezeichneten die Menschen sich nach der Oase, aus der sie stammten. Diese "Lokalidentifikation" ist auch in der Gegenwart noch von Bedeutung.

 

 

Wahhâbiten

W., Anhänger einer im 18. Jh. entstandenen islam. Bewegung auf der Arab. Halbinsel, die eine Reinigung der ihrer Ansicht nach verderbten muslim. Praktiken und Glaubensinhalte anstrebten und sich bei ihrem Ansinnen auf die Schriften Muhammad ibn Abd al-Wahhâbs (1703-1791) stützten. Ein Dorn im Auge war den W. v. a. der weitverbreitete Brauch, bei verstorbenen Heiligen um Fürsprache nachzusuchen. Aus diesem Grunde wandten sie sich vehement gegen den Besuch von Mausoleen und Andachtsstätten und forderten die Einebnung aller muslim. Grabanlagen. Darüber hinaus sollte jeder, der das islam. Glaubensbekenntnis abgelegt hatte, aber Unglauben - im Sinne der W. - praktizierte, getötet werden. Generell müsse jede Lehrmeinung und jede Handlungsnorm direkt aus dem Koran und den prophet. Überlieferungen (Sunna) entnommen werden (Ijtihâd) und nicht aus den Auslegungen der vier Rechtsschulen. Praktiken, die aus seiner Sicht nicht auf diese Weise begründet werden konnten - etwa das Feiern des Geburtstages Mohammeds (arab. maulid) -, lehnte Abd al-Wahhâb als ungerechtfertigte Neuerung (bidaa) ab. Um 1746 wurde die Lehre der W. zur vorherrschenden religiösen Richtung auf der Arab. Halbinsel. Der wichtigste Grund für ihre rasche Ausbreitung war ihre Übernahme durch den in ad-Diraîya ansässigen mächtigen Stamm der Banf Saafd. Muhammad ibn Saafd begann den Heiligen Krieg (Jihâd) gegen die anderen Stämme Arabiens, die er nach wahhâbit. Maßstab zu Ungläubigen erklärte. Bis 1773 gelang es ihm und seinen Gefolgsleuten, alle umliegenden Fürstentümer zu erobern und eine neue - nunmehr wahhâbit. - Ordnung auf der Halbinsel zu etablieren. 1805 und 1806 fielen auch Mekka und Medina in die Hände des Saafdîs. Ein herber Rückschlag für die Anhänger der neuen Macht war die Einnahme ad-Diraîyas durch ägypt. Truppen im Jahre 1818. Den Grundstein für den endgültigen Siegeszug der W. wie auch der Saafdîs auf der Arab. Halbinsel legte letzten Endes Abd al-Azîz ibn Saafd mit seiner Eroberung Riyads im Jahre 1902.

 

 

Yeziden

Y. (von Ized, "Engelswesen, Gott"), Anhänger einer aus einer muslim. mystischen Bruderschaft entstandenen synkretist. Religion in kurdischen Siedlungsgebieten mit Elementen alter kurdischer bzw. indo-iran. Religionen. Wegen der Verehrung der Y. für den Pfauenengel, Oberhaupt von sieben heiligen Wesen, denen Gott die Leitung der Welt übertragen habe, werden sie von Christen und Muslimen oft fälschlich als "Teufelsanbeter" bezeichnet.Die Y. selbst betrachten sich als auserwähltes Volk und verneinen die Existenz eines Teufels. Y. glauben an die Seelenwanderung, wobei gute Seelen in menschliche, schlechte in tierische Körper eingehen. Ihr wichtigster Wallfahrtsort ist das Grabmal von Scheich Adî (gest. 1160) im Nordirak. Scheich Adî war selbst ein Muslim, erst unter Scheich Hasan (gest. 1254), einem seiner Nachfolger, entfernte sich der Glaube der Y. erheblich vom "offiziellen" Islam. Die religiösen Lehren werden mündlich in Form von Hymnen und Gedichten von geistlichen Sängern weitergegeben.Y. bilden eine exklusive Gemeinschaft mit strenger Geheimhaltung nach außen und einem Kastenwesen im Innern. Alle Y. sind Kurden, die nur untereinander heiraten. Die meisten von ihnen leben im Nordirak, weitere unter der kurdischen Minderheit in Syrien. Aufgrund von staatlich durchgeführten Zwangsumsiedlungen mussten die irak. Y. ihre früheren Siedlungsgebiete in großer Zahl verlassen. Aus dem Südosten der Türkei, wo es früher große yezid. Gemeinden gab, sind die meisten Y. zwangsweise oder freiwillig emigriert. Als Kurden und als Nichtmuslime bilden sie eine Minderheit in doppelter Hinsicht.

 

 

Zaiditen

Z. (arab. zaidîya), Zweig der Schiiten. Die Zaidîya führt sich zurück auf den Sohn des vierten schiit. Imâms, Zaid ibn Alî. Während sich Imâmatslehre und Recht wesentlich von denen der Zwölferschia und den Ismâîliten unterscheiden, stehen die Z. den Sunniten relativ nahe. Im Gegensatz zu den beiden erwähnten schiit. Linien gehören die zeitweilige Verborgenheit und zu erwartende Rückkehr eines Imâms als Erlöser und Endzeitherrscher (Mahdî) nicht zur Glaubenslehre der Z. Voraussetzungen für das Imâmat sind die Zugehörigkeit zur Prophetenfamilie, wobei die Nachfahren Hasans, des zweiten, und seines Bruders Husain, des dritten Imâms, gleichberechtigt sind. Abgesehen von den erforderlichen geistigen Fähigkeiten, seiner literar. Bildung und seiner theolog. Kenntnisse, muss der Imâm bereit und in der Lage sein, für seine Herrschaft und für den Erhalt seines Amtes zu kämpfen. Wenn auch weder ununterbrochen noch lückenlos, hat sich die Reihe der zaidit. Imâme doch bis in unsere Tage fortgesetzt. Im Norden des Jemen, wo Ende des 9. Jh. das erste zaidit. Imâmat etabliert wurde, lebt die überwiegende Mehrheit der Z. Bis 1962 existierte dort ein Religionsstaat, geführt von zaidit. Imâmen. In der Arab. Republik Jemen stellen die Z. ca. 50% der Bevölkerung.